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CO2-Kompensation

Der Grundgedanke

Für die Atmosphäre der Erde ist es nicht von Belang, wo CO2 ausgestossen wird oder Emissionen reduziert werden. Der Grundgedanke der Klimaneutralität ist daher, CO2-Ausstoss, der hierzulande nicht vermieden werden kann, durch Einsparung an einem anderen Ort der Welt zu kompensieren.


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Freiwillige Kompensation durch Unternehmen und Einzelpersonen

Umweltbewusste Unternehmen – wie das Druckzentrum Vögeli AG, Standort des Energieerlebnisses – unterstützen darum freiwillig Klimaschutz-Projekte wie Wasserkraft-, Solar- oder Windanlagen in Entwicklungsländern. Durch die mit diesen Projekten erzielten Einsparungen, können diese Unternehmen ihre Emissionen kompensieren und ihre Produkte „klimaneutral“ herstellen.

Mit dem Kauf von klimaneutralen Produkten können Konsumentinnen und Konsumenten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Abwicklung

Freiwillige Kompensationszahlungen werden über unabhängige Institutionen wie myclimate oder swissclimate abgewickelt. Diese Organisationen agieren als Drehscheibe zwischen den  verursachenden Unternehmen und den Projekten, mit denen die Emissionen kompensiert werden. Die Zahlungen werden von diesen Institutionen durch „Zertifikate“ abgegolten, die der eingesparten CO2-Menge entsprechen. Gleichzeitig kontrollieren diese Organisationen aber auch, dass diese Zertifikate nicht mehrmals verkauft werden. Darüber hinaus sind diese Institutionen verantwortlich dafür, dass die Kompensationsprojekte, in welche die Zahlungen fliessen, den internationalen Standards, die durch das Kyoto-Protokoll festgelegt werden, entsprechen.

Kundinnen und Kunden der Vögeli AG können sich – als Beispiel – über das für ihren Druckauftrag gelöste Zertifikat auf der Firmen-Website – www.voegeli.ch – informieren.

 

 Staatliche Anstrengungen: CO2-Abgabe

1993 hat sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Uno-Klimakonvention und 2003 mit dem Kyoto-Protokoll zu einem international koordinierten Klimaschutz und zu einer Reduktion der Treibhausgase verpflichtet. Dazu hat sie das CO2-Gesetz geschaffen und 2008 die CO2-Abgabe eingeführt.  Diese wird auf allen fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl, Erdgas oder Kohle erhoben. Anders als von Umweltorganisationen gefordert, wird auf Benzin und Diesel zurzeit keine CO2-Abgabe erhoben.

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, keine Steuer. Die Einnahmen der Abgabe werden den Bürgerinnen und Bürgern über die Krankenkassen und den Unternehmen proportional zur Lohnsumme zurückverteilt. Die Abgabe soll zu höheren Preisen bei fossilen Brennstoffen führen und weniger klimaschädliche Brennstoffe attraktiver machen.

Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren, werden von der CO2-Abgabe befreit und erhalten sogenannte „Emissionsrechte“ im Umfang der beabsichtigten Reduktion. Können sie den Ausstoss über die Verpflichtung hinaus reduzieren, dürfen sie Emissionsrechte verkaufen. Bleiben sie hinter ihrer Verpflichtung zurück, müssen sie Emissionsrechte zukaufen und so ihren CO2-Ausstoss kompensieren.

Bundesamt für Umwelt BAFU:
CO2-Abgabe

Emissionshandel