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Wie „Der Bund“ vom 8. November 2010 berichtet, herrscht starke Konkurrenz zwischen privaten Biogasanlagen und solchen der öffentlichen Hand (ARA-Biosgasanlagen). Der für den Laien nicht ganz einfach zu verstehende Sachverhalt ist folgender: Im organischen Abfall, wie z.B. Gartenabfälle, schlummert viel Energie. Dies macht den Abfall begehrt für Betreiber von privaten und öffentlichen Biosgasanlagen. Nun ist es aber so, dass derjenige, der den Abfall produziert hat, z.B. der Einfamilienbesitzer XY mit seinem Garten, dafür bezahlen muss, dass er seinen Grünabfall los wird. Der Abnehmer des Abfalls, also der Betreiber einer Biogasanlage, erhält also nicht nur den werthaltigen Rohstoff gratis, sondern bekommt überdies für die Abnahme auch noch Bares. Eigentlich eine wunderbare Ausgangslage. Dieser Preis sei jetzt durch die Konkurrenz der öffentlichen Biogasanlagen unter Druck gekommen, monieren Betreiber von privaten Anlagen. Was für den Einfamilienbesitzer XY eigentlich von Vorteil ist, kann jedoch für private Betreiber zum Verhängnis werden: Das Sinken des Abnahmepreises gefährdet das profitable Betreiben privater Biogasanlagen. Denn anders als öffentliche Anlagen, müssen sie für ihre Anlagen selber finanzieren. Mehr dazu: „Der Bund“ vom 8. November 2010
P.S. Der Online-Artikel des Bundes ist mit „Kampf um begehrte Bio-Abfälle drückt Öko-Strompreise“ betitelt. Klar ist, dass der Konkurrenzkampf zwischen privaten und öffentlichen Anlagen den Abnahmepreis drückt. Wie allerdings der Öko-Strompreis, den der Endkonsument zu bezahlen hat, davon betroffen sein soll, bleibt unerfindlich.
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